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20.09.25

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Richtiger Atemschutz beim Lackieren – Leitfaden für Betriebe

Praxis-Guide

Richtiger Atemschutz beim Lackieren: Leitfaden für Unternehmen

Lackieren bringt unsichtbare Risiken mit sich: Lösemitteldämpfe, Isocyanate oder Spritznebel können langfristig schwere Gesundheitsschäden verursachen. Dieser Leitfaden bündelt die wichtigsten Gefahren, rechtlichen Vorgaben und praktischen Empfehlungen – inklusive Checkliste und Produktbeispielen.

Gefahrstoffe beim Lackieren

  • Dämpfe: Lösemittel, wasserbasierte Lacke, Polyisocyanate
  • Nebel & Stäube: Schleifstaub, Lacknebel, Metall- & Holzstaub

Schon geringe Mengen können Asthma oder chronische Lungenerkrankungen auslösen – Schutzmaßnahmen sind daher Pflicht.

Rechtliche Grundlagen

  • ArbSchG: Arbeitgeber müssen Gesundheit und Sicherheit schützen.
  • PSA-BV: Atemschutz zählt zur persönlichen Schutzausrüstung.
  • DGUV Regel 112-190: Nutzung & Unterweisung sind Pflicht.
  • TRGS 430: Speziell für Isocyanate, inkl. REACH-Schulungspflicht.

Geeignete Atemschutzgeräte

Gerät Wann einsetzen? Beispiele
Halbmaske mit Kombifilter (A2P2) Kurzzeitige Arbeiten, kleine Mengen Moldex 7000, SATA AirStar F 2.0, 
Vollmaske Längere Arbeiten, höhere Belastung Moldex 9000
Druckluft-Schlauchgerät Hohe Schadstoffkonzentration, enge Räume SATA air vision 5000, DeVilbiss Pro Visor

Frischluft & Filtertechnik

Atemluftsysteme müssen die Vorgaben der EN 12021 erfüllen. Der SATA Filter 584 garantiert hohe Luftreinheit (99,998% Partikelabscheidung, Restöl <0,1 mg/m³) und steigert so die Sicherheit am Arbeitsplatz.

  • Vorabscheider, Aktivkohle & Feinfilter kombinieren
  • Kältetrockner gegen zu hohe Luftfeuchtigkeit einsetzen
  • Regelmäßige Wartung & Monitoring (CO/CO₂, Öl, Feuchte)

Filterwechsel & Wartung

  • Filtrierende Halbmasken (FFA2P2): nach jeder Schicht entsorgen
  • A2P2/A2P3-Filter: spätestens wöchentlich wechseln
  • AX-Filter: nur tagesweise nutzbar
  • Druckluftsysteme: nach Herstellerangaben warten

Tipp: Ein Logbuch für Wartung und Wechselintervalle erleichtert die Dokumentation.

Verantwortung des Managements

Unternehmen müssen nicht nur Geräte bereitstellen, sondern auch die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren, Unterweisungen & Fit-Tests durchführen und Dokumentation sicherstellen. Verantwortliche (z. B. Atemschutzbeauftragte) sollten benannt werden.

Checkliste für Betriebe

  • ☑ Gefährdungsbeurteilung inkl. STOP-Prinzip erstellt
  • ☑ Sicherheitsdatenblätter (Abschnitt 8) verfügbar
  • ☑ Passendes Atemschutzgerät je Tätigkeit definiert
  • ☑ Fit-Test jährlich dokumentiert
  • ☑ REACH-Schulung für Isocyanate erfolgt
  • ☑ Wechsel- & Wartungsplan im Logbuch erfasst
  • ☑ Verantwortliche Person benannt
  • ☑ Atemluft nach EN 12021 überwacht
  • ☑ Fluchtgeräte & Notfallplan vorhanden

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